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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Terms & Conditions — Zuletzt aktualisiert: März 2026

1. Geltungsbereich und Betreiber

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Nutzung der LallaGo-Plattform und der von Hani Mobility Services LLC („LallaGo", „wir", „uns") erbrachten Dienstleistungen, zugänglich unter LallaGo.business und lallagoapp.com. Durch die Nutzung unserer Plattform oder Dienstleistungen stimmen Sie diesen AGB zu.

2. Beschreibung der Dienstleistungen

LallaGo betreibt eine digitale Mobility-as-a-Service (MaaS)-Plattform, die Geschäftskunden („Kunden") mit unabhängigen Transportdienstleistern („Transportpartner") und Fahrzeuglieferanten („Fahrzeuglieferanten") verbindet. Unsere Kernleistungen umfassen: die Bereitstellung digitaler Mobility Credits, konsolidierte digitale Rechnungsstellung und CO₂-Berichterstattung für die Unternehmensmobilität. LallaGo erbringt selbst keine Transportdienstleistungen. Alle Fahrten und Mobilitätsdienstleistungen werden ausschließlich von unabhängigen Transportpartnern durchgeführt.

3. Rolle von LallaGo — Asset-Light-Plattform

LallaGo agiert ausschließlich als Technologieplattform und Vermittler. LallaGo besitzt, betreibt, wartet oder least keine Fahrzeuge. LallaGo ist kein Transportunternehmen, Taxiunternehmen, Autovermietung oder Leasinggesellschaft. Die vertragliche Beziehung für die tatsächliche Erbringung der Transportdienstleistungen besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Transportpartner.

Die Rolle von LallaGo beschränkt sich auf: (a) die Vermittlung von Kunden mit geeigneten Transportpartnern und Fahrzeuglieferanten, (b) die Bereitstellung der digitalen Plattforminfrastruktur, (c) die Überwachung und Bewertung der Servicequalität und (d) die Sicherstellung der Einhaltung unserer SLAs.

4. Auswahl und Qualitätssicherung der Transportpartner

Alle Transportpartner durchlaufen ein standardisiertes Auswahl- und Onboarding-Verfahren vor der Aktivierung auf der LallaGo-Plattform. Auswahlkriterien umfassen unter anderem: gültige Betriebsgenehmigungen, ausreichender Versicherungsschutz, Fahrzeugsicherheit und -zustand, Fahrerqualifikationen und Servicezuverlässigkeit.

Transportpartner sind vertraglich verpflichtet, die Service Level Agreements (SLAs) von LallaGo einzuhalten. LallaGo überwacht kontinuierlich die Partnerleistung und behält sich das Recht vor, jeden Partner, der unsere Qualitätsstandards nicht erfüllt, auszusetzen oder zu kündigen und durch einen alternativen Anbieter zu ersetzen.

5. Fahrzeugzugang, Leasing-Vermittlung und Lieferantenpartnerschaften

5.1. LallaGo betreibt eine Asset-Light-Plattform. LallaGo besitzt, least, finanziert, versichert, wartet oder betreibt keine Fahrzeuge. Alle über die LallaGo-Plattform verfügbaren Fahrzeuge gehören unabhängigen Drittanbieter-Fahrzeuglieferanten und werden von diesen betrieben.

5.2. LallaGo schließt Lieferantenvereinbarungen mit Fahrzeuglieferanten ab, die ihre Fahrzeuge über die LallaGo-Plattform zur Verfügung stellen. Fahrzeuglieferanten werden durch ein standardisiertes Prüfverfahren ausgewählt und müssen die Qualitätsstandards und Service Level Agreements (SLAs) von LallaGo einhalten.

5.3. Kurz- und mittelfristige Anmietungen: Mitarbeiter des Kunden können Fahrzeuge direkt über die LallaGo-Plattform buchen. Die Kosten werden vom Mobility-Credits-Guthaben des Kunden abgezogen.

5.4. Langzeit-Leasing: Wo LallaGo den Zugang zu Langzeit-EV-Leasingoptionen ermöglicht, agiert LallaGo ausschließlich als Vermittler und Intermediär. Entscheidet sich der Kunde für einen Leasingvertrag, wird dieser direkt zwischen dem Kunden und dem Fahrzeuglieferanten geschlossen.

5.5. LallaGo garantiert nicht die Verfügbarkeit, den Zustand, die Verkehrstüchtigkeit, die Sicherheit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck von Fahrzeugen, die von Fahrzeuglieferanten bereitgestellt werden.

6. Abrechnung, Zahlung und Mobility Credits

6.1. LallaGo arbeitet mit einem Prepaid-Mobility-Credits-Modell. Der Kunde erwirbt Mobility Credits im Voraus zu den in der individuellen B2B-Servicevereinbarung festgelegten Preisen.

6.2. Mobility Credits werden automatisch nach Abschluss einer Buchung oder Fahrt abgezogen. Credits sind nicht auf Dritte übertragbar und können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden.

6.3. LallaGo agiert als alleiniger Zahlungsabwickler für alle Transaktionen auf der Plattform. Alle Zahlungen fließen ausschließlich über LallaGo.

6.4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich anfallender Steuern, sofern nicht anders angegeben.

6.5. Nicht genutzte Mobility Credits bleiben zwölf (12) Monate ab Kaufdatum gültig, sofern nicht anders vereinbart. Abgelaufene Credits verfallen und sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, geltendes Recht verbietet dies.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich: (a) korrekte und vollständige Angaben zu machen, (b) die Plattform nur zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen, (c) sicherzustellen, dass autorisierte Nutzer diese AGB einhalten, und (d) Serviceprobleme oder Beschwerden unverzüglich zu melden.

8. Geistiges Eigentum

Alle Inhalte, Software, Designs, Marken und Materialien auf der LallaGo-Plattform sind ausschließliches Eigentum der Hani Mobility Services LLC. Unbefugte Vervielfältigung, Verbreitung oder Änderung ist strengstens untersagt.

9. Laufzeit und Kündigung

Das Vertragsverhältnis richtet sich nach der individuellen B2B-Servicevereinbarung. Jede Partei kann gemäß den darin festgelegten Kündigungsfristen kündigen. LallaGo behält sich das Recht vor, den Zugang bei wesentlicher Vertragsverletzung auszusetzen oder zu beenden.

10. Änderungen

LallaGo behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden schriftlich mitgeteilt und treten 30 Tage nach Benachrichtigung in Kraft, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen dem Recht des Königreichs Marokko. Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Tanger, Marokko.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung für unwirksam befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

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